Mitgliederversammlung

Sie wählt gemäss Statuten den Präsidenten bzw. die Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, nimmt Rechnung und Jahresberichte ab, setzt die Mitgliederbeiträge fest, genehmigt den Voranschlag und kann Mitglieder ausschliessen und die Statuten ändern. Die Mitgliederversammlung findet jeweils im Juni statt. Informationen dazu finden Sie jeweils auf der Seite Aktuell.

Mitglieder können alle volljährigen natürlichen Personen werden. Juristische Personen sind als Gönnermitglieder willkommen. Für Musikschülerinnen und -schüler über 20 Jahre bzw. für einen Elternteil der jüngeren ist die Mitgliedschaft obligatorisch.

Mitgliedschaft

Gemäss Statuten sind Eltern von angemeldeten Schülerinnen und Schüler, sowie erwachsene Schülerinnen und Schüler automatisch Mitglied des Vereins Musikschule Dietikon. Sie bestätigen dies durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular für Instrumentalunterricht.

Durch die Mitgliedschaft im Verein sind sie zur Bezahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet.
Die Mitgliederbeiträge betragen für Einzelpersonen Fr. 30.–/Jahr, für Ehepaare Fr. 35.–/Jahr.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft als Gönner ab Fr. 100.–/Jahr.

Vorstand

Er wählt Schulleitung und Lehrpersonen und setzt deren Löhne nach den Richtlinien des Verbands Zürcher Musikschulen VZM fest, beschafft die finanziellen Mittel und organisiert die Verwaltung, setzt die Schulgelder fest, gewährt Stipendien und regelt die Unterschriftsberechtigung. Er kann Schüler bzw. Schülerinnen ausschliessen.

Der mindestens siebenköpfige Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Die Schulpflege, der Stadtrat und die Stadtjugendmusik Dietikon delegieren jemanden. Schulleitung und eine Vertretung der Lehrpersonen nehmen mit beratender Stimme teil.

Schulleitung

Wir pflegen den Erfahrungsaustausch mit den anderen Musikschulen.

Die Musikschulkommission unterstützt die musikalisch-pädagogische Leitung bei der Aufsicht über den Unterricht. Sie kann neue Kurse beantragen und auch den Antrag auf Ausschluss einer Lehrperson oder eines Schülers bzw. einer Schülerin stellen.

Personelle Zusammensetzung der Gremien

Hier finden Sie eine Liste mit dem aktuellen Stand und das Organigramm.